Reglement Videoüberwachung Suurstoffi-Areal

1. Allgemein

Die Zug Estates Gruppe konzipiert, entwickelt, vermarktet und bewirtschaftet Liegenschaften in der Region Zug. Dabei konzentriert sie sich auf zentral gelegene Areale, welche vielfältige Nutzungen und eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Der grösste Teil des Immobilienportfolios befindet sich in zwei Arealen in Zug (Zentrumsareal/Metalli) und Risch Rotkreuz (Suurstoffi) und ist nach Nutzungsarten breit diversifiziert.

Dieses Reglement bezweckt den Schutz der Persönlichkeit sowie der Grundrechte von Personen in Bezug auf die Bearbeitung ihrer Personendaten durch die Videoüberwachungsanlagen der Zug Estates AG in der Suurstoffi

2. Zweck der Überwachung

Mit der Installation der Kameras will die Zug Estates AG Vandalismus verhindern sowie das allgemeine Sicherheitsgefühl in den Tiefgaragen erhöhen. Kameras sind ein geeignetes Mittel, um Vandalismus vorzubeugen und unberechtigte Personen vom Zutritt in die Garage abzuhalten. Nicht zuletzt hilft uns das System, Fehler beim Zutrittssystem bei der Ein- und Ausfahrt transparent aufzuklären.

3. Verantwortliche Stelle und Zugang zum Videomaterial

Die folgenden Mitarbeiter der Zug Estates AG sind verantwortlich und haben Zugriff auf das Videomaterial:

  • Leiter Bewirtschaftung Suurstoffi,
  • Leiter operatives Arealmanagement Suurstoffi,
  • Leiter Bewirtschaftung und Vermarktung, Mitglied der Geschäftsleitung

Die Zugriffsberechtigungen sind rechtskonform definiert.

4.  Datenspeicherort

Die aufgezeichneten Daten werden auf einem internen Server der Zug Estates AG gespeichert. Alle Räumlichkeiten, in denen Personendaten aufbewahrt werden, sind gegen unbefugten Zutritt gesichert.

Die Videozentrale (Zutritt nur für Berechtigte der Zug Estates AG) wird separat überwacht. Diese Daten werden auf einem externen Server bei einem Drittanbieter in der Schweiz gespeichert.

5. Standort der Kameras

Es wird bei jeder Garageneinfahrt sowie bei den Kassenautomaten eine Kamera betrieben, verteilt auf alle Tiefgaragen. Alle Kamerastandorte sind klar ersichtlich gekennzeichnet. Die Kameras überwachen die Bereiche bei den Kassenautomaten und der Garageneinfahrt. Kritische Bereiche, wie zum Beispiel Hauseingänge, werden nicht aufgezeichnet. Die Kameras haben keine Audiofunktion. Die Aufnahmen können nachträglich vergrössert werden, eine Schwenkung ist jedoch nicht möglich.

6. Datenspeicherung

Die Daten werden nach 96 Stunden automatisch gelöscht. Die maximale Aufbewahrungsdauer ist 96 Stunden, damit Feiertage und Wochenenden überbrückt werden können.

7. Datenauswertung

Die Bilder werden nur bei begründetem Verdacht (Straftat, Schaden) zur Beweissicherung durch eine der verantwortlichen Personen durchgesehen und bei Unklarheiten wird eine zweite berechtigte Person beigezogen. Die Kontrolle wird dokumentiert.

8. Rechte der betroffenen Person

Personen, von denen personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, steht das Auskunftsrecht nach Art. 8 des Datenschutzgesetzes (DSG) zu. Auskunft wird jederzeit über die bekannten Kanäle der Zug Estates AG, 041 799 40 60 oder per E-Mail bewirtschaftung@suurstoffi.ch ermöglicht.

9. Rechtsberatung

Die Advokatur Sury AG hat die Zug Estates AG bei der juristischen Umsetzung des Projekts beraten.

10. Betriebliche/r Datenschutzverantwortliche/r

Die Zug Estates AG ernennt eine/n Betriebliche/n Datenschutzverantwortliche/n, der dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gemeldet wird. Die/der betriebliche Datenschutzverantwortliche sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Zug Estates AG, insbesondere bei der Vertragsgestaltung, in Projekten, im Zusammenhang mit Datensammlungen und im Rahmen der Schulung der Mitarbeitenden. Sie/er ist Ansprechperson gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und stellt sicher, dass Auskunftsbegehren i.S.v. Art. 8 DSG inhaltlich korrekt und termingerecht nachgekommen wird.

 

Zug Estates AG

Rotkreuz, 20. Oktober 2020